FAQ / Häufig gestellte Fragen?!
Wie viele Kinder können Teilnehmen?
- Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt.
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Üblicherweise unterrichten wir pro Kurs 24 bis 30 Kinder. Dabei werden Gruppen von maximal 6 Kindern pro Schwimmlehrer*in gebildet. In Ausnahmefällen, wie dem Ausfall einer Lehrperson, kann es vorkommen, dass die Kinder einer Gruppe auf die anderen Gruppen aufgeteilt werden müssen.
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Müssen Eltern zusätzlich einen Eintritt bezahlen?
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Nein
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Den Eltern steht freier Zugang zum Schwimmbad zur Verfügung. Der Eintritt ist kostenlos, und die Eltern sind herzlich eingeladen, ihren Kindern beim Schwimmen zuzusehen. Wir bitten jedoch darum, dass die Eltern auf der Bank Platz nehmen und nicht um das Becken herumstehen, da dies die Kinder oft ablenkt.
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Müssen eigene Schwimmhilfen mitgebracht werden?
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Nein
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Sämtliche benötigten Materialien und Ausrüstungen für den Schwimmunterricht werden vom Verein gestellt.
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Erhalten die Kinder ein Abzeichen?
- Nein
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Unser Schwimmunterricht richtet sich bewusst nicht nach den üblichen Schwimmabzeichen. Da sich diese in erster Linie auf das Erlenen des Kraulschwimmens konzentrieren. Obwohl dies eine natürlichere Bewegung ist, erfordert es jedoch deutlich mehr Kraft und Technik, was das Erlernen erschwert. Unsere Erfahrung zeigt, dass es mehrere Kurse benötigt, um diese Fähigkeiten zu beherrschen.
Unser Hauptaugenmerk liegt darauf, den Kindern das Brustschwimmen beizubringen. Hierbei legen wir weniger Wert auf technische Perfektion. Vielmehr ist es uns wichtig, dass das Kind eigenständig und ohne Hilfsmittel schwimmen kann. Unser Ziel ist erreicht, wenn das Kind eine Strecke von etwa 16 Metern ohne Unterstützung zurücklegen kann.
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Gibt es auch Schwimmkurse für fortgeschrittene schwimmer*innen?
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Nein
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Für Fortgeschrittene bieten wir ein Schwimmtraining an. Dieser Unterricht ist Teil der Mitgliedschaft in unserem Schwimmclub und beinhaltet wöchentliche Trainingseinheiten, in denen die Grundlagen gefestigt und weitere Techniken erlernt werden können.
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Was wenn mein Kind krank ist oder einen Unfall hat?
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Die Unfallversicherung während des Schwimmunterrichts obliegt den Teilnehmern.
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Bei Krankheit bitten wir die Eltern, die Kursleitung rechtzeitig zu informieren.
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Ebenso möchten wir die Eltern bitten, jegliche andere Abwesenheit ebenfalls zu melden.
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Sollte ein Kind einen Unfall erleiden oder erkrankt sein, dass es nicht mehr am Unterricht teilnehmen kann, können wir in Ausnahmefällen gegen Vorlage eines ärztlichen Attests eine Rückerstattung der noch ausstehenden Unterrichtsstunden gewähren. Dies liegt jedoch im Ermessen des Vorstands und kann nicht garantiert werden.